- gefälligst
- ge|fäl|ligst [gə'fɛlɪçst] <Partikel>:
dient dazu, einer Aufforderung Nachdruck zu geben und gleichzeitig Unwillen auszudrücken: pass gefälligst auf!; sie soll sich gefälligst beeilen.Syn.: 2↑ lieber.
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ge|fạ̈l|ligst 〈Adv.; umg.〉 (Ausdruck des unwilligen, dringenden, ungeduldigen Verlangens, Forderns) ● benimm dich \gefälligst anständig; hör \gefälligst zu, wenn ich mit dir rede; wollen Sie \gefälligst zur Kenntnis nehmen 〈veraltet〉 freundlicher-, gefälligerweise* * *
zum verstärkten Ausdruck des Unwillens:warten Sie g. (ich mahne Sie dringend zu warten), bis man Sie ruft;halt g. deinen Mund!;benimm dich g.!* * *
ge|fạ̈l|ligst <Adv.> [Sup. zu ↑gefällig] (bei Aufforderungen): 1. (ugs.) zum verstärkten Ausdruck des Unwillens: warten Sie g. (ich mahne Sie dringend zu warten), bis man Sie ruft; halt g. deinen Mund!; benimm dich g.!; Und du, Sven, setzt dich g. anständig hin (Bastian, Brut 85). 2. (veraltet) gefälligerweise, freundlicherweise, bitte: wollen Sie g. zur Kenntnis nehmen, dass ich nicht mehr frei bin.
Universal-Lexikon. 2012.